Ist der Einsatz des ready2plugin Stromwächters in allen Bundesländern möglich? Man liest manchmal, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Bedingungen und Vorschriften gibt.
Unser ready2plugin Stromwächter kann in ganz Deutschland eingesetzt werden. Denn die Normen gelten bundesweit. Möglicherweise sind Zuschüsse und Subventionen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ist der ready2plugin Stromwächter zertifiziert?
Der ready2plugin Stromwächter hält die Forderungen der Normen DIN VDE 0100-551 und VDE-AR-N 4105 ein. Die Gerätenorm für Steckersolargeräte ist noch nicht veröffentlicht, daher ist derzeit noch keine Zertifizierung möglich.
Wir werden Anlagenzertifikate erstellen, mit denen du ready2use Kits mit mehr als 600 VA (Watt) Wechselrichterleistung nach VDE-AR-N 4105 selbst anmelden kannst.
Ist die individuelle Stromerzeugung mit einem steckbaren Solargerät legal?
Ja, es gibt keine Gesetze, die dem Betrieb steckbarer Solargeräte entgegenstehen, wenn diese und ihr Betrieb den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen. Dies wurde bereits 2015 vom BMWi (heute: BMWK) bestätigt.
Ist es legal, mit dem ready2plugin Stromwächter mehr als 600 bzw. 800 VA (Watt) anzuschließen?
Ja, die Details findest du in unserem Rechtsgutachten.
Ist ready2plugin sinnvoll für Steckersolargeräte unter 600 Watt?
Ja, denn für den normkonformen Anschluss nach DIN VDE 0100-551-1 muss eine Prüfung der Leitungsreserve stattfinden. Im Widerspruch zur VDE 0100:551 kann nach DGS 0001:2017-08 in folgenden Fällen auf die Prüfung der Leitungsreserve verzichtet werden:
Ob Versicherungen das im Schadensfall auch so sehen, ist nicht bekannt.
Der ready2plugin Stromwächter gewährleistet den Leitungsschutz nach DIN VDE 0100-551-1, sodass auch ohne Prüfung der Leitungsreserve keine Gefahr für den Versicherungsschutz besteht.
Kann ich eine EEG-Einspeisevergütung für mein steckbares Solargerät erhalten?
Ja, wenn das Solargerät in das öffentliche Netz einspeist, kann die Einspeisevergütung nach EEG in Anspruch genommen werden.
Mit dem kommenden Solarpaket
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Energieversorgung/details-solarpaket.html
wird es konkrete Regelungen bis zu einer Modulleistung von 2000 Watt geben. Zudem muss die Menge des eingespeisten Stroms mit einem Zwei-Richtungszähler erfasst werden.
Kann ich meinen Versicherungsschutz durch ein steckbares Solargerät verlieren?
Werden Steckersolargeräte, die nicht mit ready2plugin ausgestattet sind, ohne Prüfung der Leitungsreserve angeschlossen, können Hausrat-, Haftpflicht- oder Feuerversicherung aufgrund von Normverletzungen die Forderungen zurückweisen. Mit ready2plugin besteht kein Risiko für den Versicherungsschutz.
Mache ich mich strafbar, falls mein Zähler keine Rücklaufsperre hat?
Wenn du dein Steckersolargerät anmeldest, hat der Netzbetreiber drei Monate Zeit, dir einen passenden Zähler zur Verfügung zu stellen (im Zuge der Zählerdigitalisierung https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html).
Wenn du dein Steckersolargerät nicht anmeldest und sich dein Stromzähler rückwärts dreht, machst du dich strafbar. ready2plugin Steckersolargeräte mit Nulleinspeisung verhindern den Zählerrücklauf.
Muss ich für den Betrieb meines steckbaren Solargeräts ein Gewerbe anmelden?
Nein, das ist nur nötig, wenn eine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden soll. (Selbst wenn diese Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird, muss in vielen Fällen kein Gewerbe angemeldet werden, z. B. wenn die Höhe der EEG-Vergütung nicht über den Stromgestehungskosten des PV-Systems liegt.)
Müssen der Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ich ein Balkonmodul anbringen möchte?
Wenn im Mietvertrag oder in den Vereinbarungen (Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) der Wohnungseigentümergemeinschaft das Anbringen von Objekten am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf gemieteten Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. An oder auf Gemeinschaftsflächen wie Fassaden, Brüstungen oder Dächern empfehlen wir die Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft. Im Konfliktfall sollte man herausfinden, ob aufgrund des „Eigentümerprivilegs“ oder wegen technischer Gründe Bedenken bestehen.
Bezüglicher der Zustimmung des Vermieters gibt es zwar keinen allgemeinen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung oder Erlaubnis durch den Vermieter, aber im Falle einer ablehnenden Haltung können Sie ihn auf ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20) hinweisen (s. https://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Haus-Garten-Balkonkraftwerk-erlaubt-Mieter-33105941.html).
Was gilt für ready2use Steckersolargeräte mit über 600 Watt AC-Leistung bei der Anmeldung?
Die formalen Anforderungen sind in der VDE-AR-N 4105 beschrieben: Die Norm ermöglicht die Unterschrift auf dem Inbetriebnahmeprotokoll durch den Laien bis 600 Watt Wechselrichternennleistung.
Normenkonformität bezüglich der formalen Anforderungen für Steckersolargeräte mit über 600 Watt Modulleistung ist trotzdem möglich und auf zwei Wegen realisierbar:
1. indem die Wechselrichternennleistung auf 600 Watt eingestellt wird (dies ist die Werkseinstellung des ready2plugin Stromwächters bei steuerbaren Wechselrichtern): Das ist immer noch wirtschaftlich sinnvoll bei ready2use Mono, Duo und Hybrid (Steckersolargerät mit Speicher).
2. indem ein Elektriker das Formular ausfüllt: Es bleibt der Vorteil des ready2plugin Stromwächters bestehen, dass der Elektriker keine technischen Änderungen vorzunehmen hat.
Durch Studien der HTW Berlin wurde aufgezeigt, dass 45 bis 89 Prozent der Nutzenden die Steckersolargeräte nicht anmelden. Mit dem ready2plugin Stromwächter werden Nichtanmeldungen risikofreier, weil zentrale rechtliche Problematiken wie Zählerrücklauf und elektrische Sicherheit technisch gelöst werden.
Was kann passieren, wenn ich mein steckbares Solargerät nicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anmelde?
Wenn du ein ready2plugin System mit Nulleinspeisung besitzt, kann es nicht zum strafrechtlich relevanten Zählerrücklauf kommen. Da diese Steckersolargeräte nicht in das öffentliche Stromnetz einspeisen und die Bundesnetzagentur nur einspeisende Stromerzeugungsanlagen als meldepflichtig ansieht, sind die Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.).
Wenn du ein ready2plugin System ohne Nulleinspeisung besitzt, kann es zum strafrechtlich relevanten Zählerrücklauf kommen.
Selbst bei „großen“ PV-Anlagen ist der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) kein Fall bekannt, in dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, kann das steckbare Solargerät im Marktstammdatenregister anmelden.
Wie kann die 70-Prozent-Regel eingehalten werden?
Die 70-Prozent-Regel wurde von der Bundesregierung gestrichen. (Mit dem sogenannten EEG-Osterpaket entschieden Bundestag und Bundesrat im April 2022, dass die 70-Prozent-Einspeisekappung für Neuanlagen bis 25 kWp zum 1.1.2023 abgeschafft wird. Später wurde diese Regelbefreiung auch auf Bestandsanlagen ausgeweitet.)
Ursprünglich wurde die 70-Prozent-Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 als „Wirkleistungsbegrenzung“ festgeschrieben: Kleine Photovoltaik-Anlagen bis 25 kWp, die eine Einspeisevergütung bekommen, sollten nicht so viel Strom einspeisen, wie sie eigentlich könnten - ihre maximale Leistung musste daher auf 70 Prozent des theoretisch Möglichen, also der installierten Nennleistung beschränkt werden. Ziel war die Gewährleistung der Stromnetzstabilität. Denn wenn eine ganze Siedlung mit Solaranlagen ausgestattet ist und alle Systeme bei maximaler Einstrahlung auf Hochtouren laufen, könnte das Netz zusammenbrechen. (Vor der Einführung dieser Vorschrift durfte der Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber verlangen, eine Steuerungseinheit einzubauen, die per Funk betrieben werden kann. Das sollte dem Netzbetreiber ermöglichen, die Anlage abzuschalten, wenn eine Netzüberlastung droht. Da dies mit einem immensen Eingriff in die Rechte der Anlagenbetreiber einherging, wurden Alternativen gefordert. Die 70-Prozent-Regelung war eine dieser Konsequenzen. Auf die Fernsteuerungseinheit konnte somit verzichtet werden, wenn mindestens 30 % des eigenerzeugten Stroms selbst verbraucht wurden oder ungenutzt verpufften.)
Ab wieviel Solarmodulen ist ein Speicher sinnvoll?
Alle unsere ready2use Kits sind nach den Dimensionierungskriterien der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zusammengestellt. Allgemein sollte ein Steckersolargerät mit Energiespeicher die 1,5-fache Solarleistung des Jahresstromverbrauchs haben. So werden beispielsweise bei 2000 kWh Jahresstromverbrauch 2000 Watt Modulleistung ohne Speicher und 3000 Watt mit Speicher empfohlen.
Die Wirtschaftlichkeit von Steckersolargeräten und Stromspeichern hängt von mehreren Faktoren ab. Damit die PV-Anlage zum Eigenverbrauch passt, hat indielux in Kooperation mit der HTW Berlin den Wattrechner entwickelt.
Ist es sicher, mehrere Module über eine Schukomehrfachsteckdose anzuschließen?
Nein! Deshalb muss nach dem DGS-Standard jedes Solargerät an eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden.
Kann Strom auch IN die Steckdose fließen?
Ja, die Spannung des Solargeräts ist leicht höher als die Netzspannung. Der Strom fließt immer von der hohen zur niedrigen Spannung. Dem Strom ist es egal, ob die Kontaktstelle als Stecker oder als Buchse ausgeführt ist.
Kann ich den Strom aus meinem Solargerät auch auf einer anderen Phase nutzen?
Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass alle Zähler phasensaldierend arbeiten: Erst werden die Ströme addiert und im Anschluss gezählt.
Kann ich die Leistung meines vorhandenen Steckersolargerätes mit ready2plugin erhöhen?
Aufstocken ist grundsätzlich möglich, aber nicht zu empfehlen, da die neuen Solarmodule die gleichen elektrischen Daten (Leistung, Spannung, Strom) haben müssen. Zudem ist ein neuer Wechselrichter nötig. Besser ist es also, einen neuen Einsatzort für das alte System zu finden.
Kann ich ein steckbares Solargerät überall montieren?
Unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte das Solargerät in Richtung des unverschatteten Himmels blicken. Ein Gerät mit 600 Watt würde bei 50 Grad Süd die größte Stromkostenreduktion bringen, bei der ungünstigsten Ausrichtung (70° Nord) sinkt die Stromkostenreduktion um 30 %. (Auch bei Nordausrichtung können die Stromgestehungskosten des Solargeräts unter den Kosten für den Netzstrombezug liegen.)
Kann ich einen elektrischen Schlag am Schukostecker meines Solargeräts bekommen?
Nein. Alle ready2plugin Kits beinhalten einen NA-Schutz nach AR-N-4105. Daher besteht ab 0,2 Sekunden nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags. (Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung sogar bis zu einer Sekunde anliegen.)
Muss ich eine Sondersteckdose für den Anschluss meines Solargeräts benutzen?
Nein. Die ready2plugin Technologie macht die dynamische Leitungsreserve nutzbar – und damit Steckersolar leistungsstärker. Die technischen Schutzmaßnahmen ermöglichen die Einspeisung von 2.000 Watt an Haushaltssteckdosen und zukünftig bis zu 22.000 Watt an CEE-Drehstromsteckdosen – und zwar mit einer höheren Stufe der Risikominderung, als die Kennzeichnung der Einspeisesteckdose mit dem maximal zulässigen Strom durch eine Elektrofachkraft bieten kann.
Warum zeigt der Shelly 3EM Stromsensor andere Werte an als die, die zur selben Zeit der ready2plugin Stromwächter ausgibt?
Achtung! Dieses Phänomen tritt nur in früheren Firmware-Versionen von ready2plugin auf! Seit dem Software-Update 0.90.xx werden vom Stromwächter Werte angegeben, die mit dem Stromsensor vergleichbar sind: Es werden mittlerweile WIRKleistungen (statt SCHEINleistungen) angezeigt.
Zeigen Shelly und Stromwächter unterschiedliche Werte für dieselbe Situation an, mag das äußerlich wie eine Abweichung wirken, ist aber gar keine! Denn in Wirklichkeit drücken die beiden Geräte ganz verschiedene Sachverhalte aus - und die Zahlen sind deshalb nicht unmittelbar vergleichbar bzw. gleichzusetzen. Während der Shelly 3EM auf das Verbrauchsmonitoring von Wirkleistungen ausgerichtet ist, ist der ready2plugin Stromwächter für das sichere Einhalten von Normen, die Vorgaben an Strom (VDE 0100-551) und Scheinleistung (VDE AR-N-4105) machen, entwickelt worden.
Damit der Stromwächter zukünftig auch zur Verbrauchsüberwachung direkt herangezogen werden kann, wird in einem der nächsten Softwareupdates die Ausgabe in Wirkleistung erfolgen.
Zum Verständnis: Die Scheinleistung ist ein Parameter der Wechselstromtechnik und setzt sich zusammen aus Wirk- und Blindleistung. Ziemlich vereinfacht anhand eines frisch gezapften Glas Biers dargestellt, wäre der rein flüssige Teil die Wirkleistung P, die Schaumkrone die Blindleistung Q und das gesamte Getränk die Scheinleistung S. Die Scheinleistung ist also die maximale Leistung, mit der das Netz belastet wird und nach der es ausgelegt werden muss. Ihre physikalische Einheit ist VA (VoltAmpere), während die Wirkleistung (ebenso wie die Leistung im Gleichstromkreis) in W (Watt) beziffert wird.
Worauf sind Abweichungen zwischen Wirk- und Scheinleistung zurückzuführen und in welcher quantitativen Relation stehen die beiden Messgrößen?
Wenn in einem Stromnetz besonders niedrige Leistungsfaktoren auftreten, ist die Diskrepanz zwischen S und P erheblich. Ein Wirkleistungsfaktor kommt nur bei sinusförmigen Wechselgrößen (wie dem Wechselstrom) zum Tragen. Er entspricht dabei dem Kosinus des Phasenverschiebungswinkels und wird mit „cos φ“ abgekürzt. Als mathematischer Quotient bezeichnet er das Verhältnis von Wirk- zu Scheinleistung (Division cos φ = P : S oder P / S in Bruchschreibweise) und muss zwangsläufig zwischen 0 und 1 liegen. Je kleiner cos φ ist, desto geringer fällt die Wirkleistung aus. Nimmt man beispielsweise folgenden Status eines realen Nutzers (in dessen Anmerkungen die Irritation über die Werteungleichheit deutlich wird) ...
Wie entscheiden meine Haushaltsgeräte, ob sie den Strom aus dem Netz oder vom Solargerät benutzen?
Haushaltsgeräte benutzen immer zuerst den Strom des Solargeräts und ergänzen dann mit Netzstrom. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Netz so viel Strom in die Wohnung, wie von den Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist bereits Strom aus lokalen Quellen vorhanden, kann das Netz einfach weniger „hineindrücken“.
Müssen steckbare Solargeräte bei meinem Netzbetreiber angemeldet oder mit ihm abgestimmt werden?
Für Deutschland gilt:
ready2plugin Steckersolargeräte, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, müssen laut Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dem Netzbetreiber lediglich informativ mitgeteilt werden. Für die Abstimmung und Mitteilung bestehen bisher keine allgemeingültigen Vorgaben. Alle Netzbetreiber müssen seit 27.04.2019 die Mitteilung durch das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 akzeptieren. Einige Netzbetreiber haben ein vereinfachtes Meldeverfahren. Die Abstimmung bzw. Mitteilung ist vom Anschlussnehmer oder -nutzer oder bevollmächtigten Personen durchzuführen. Sie ist gebührenfrei.
Mit dem Solarpaket https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Energieversorgung/details-solarpaket.html soll die Meldung beim Netzbetreiber entfallen.
Müssen steckbare Solargeräte im Marktstammdatenregister angemeldet werden?
Ortsfeste Steckdosensolarmodule müssen laut MaStRV registriert werden. Nicht ortsfeste Einheiten müssen nicht registriert werden (FAQ der BNetzA). Es ist bisher nicht abschließend geklärt, wann ein Steckdosensolarmodul ortsfest ist.
Die Registrierung ist unter https://www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen. Sie ist gebührenfrei und kann vom Anlagenbetreiber oder durch vom Anlagenbetreiber bevollmächtige Personen durchgeführt werden.
Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und könnte ein dreistelliges Bußgeld zur Folge haben.
Derzeit ist juristisch die Frage nicht vollständig belastbar geklärt, ob es sich bei einem steckbaren Solargerät um eine Einheit im Sinne des Marktstammdatenregisters handelt: Demnach dürften steckbare Solargeräte den Kriterien einer „ortsfesten Erzeugungseinheit“ im Sinne der Verordnung § 2 Nr. 4 MaStRV nicht genügen. Dieser Begriff ist in der Begründung der MaStRV zwar nicht weiter beschrieben, es dürfte aber Erzeugungseinheiten betreffen, die im Sinne einer gewissen Dauerhaftigkeit errichtet werden (Fundament, verschraubter Unterbau ...). Die typischen Balkon- oder Terrassenmodule dürften jedenfalls dann nicht darunter fallen, wenn sie nicht dauerhaft mit einem Gebäude verschraubt sind (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz).
PS: Mit dem Solarpaket https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Energieversorgung/details-solarpaket.html wird es hier zu Änderungen kommen.
Was gilt für ready2use Steckersolargeräte mit über 600 Watt AC-Leistung bei der Anmeldung?
Die formalen Anforderungen sind in der VDE-AR-N 4105 beschrieben: Die Norm ermöglicht die Unterschrift auf dem Inbetriebnahmeprotokoll durch den Laien bis 600 Watt Wechselrichternennleistung.
Normenkonformität bezüglich der formalen Anforderungen für Steckersolargeräte mit über 600 Watt Modulleistung ist trotzdem möglich und auf zwei Wegen realisierbar:
1. indem die Wechselrichternennleistung auf 600 Watt eingestellt wird (dies ist die Werkseinstellung des ready2plugin Stromwächters bei steuerbaren Wechselrichtern): Das ist immer noch wirtschaftlich sinnvoll bei ready2use Mono, Duo und Hybrid (Steckersolargerät mit Speicher).
2. indem ein Elektriker das Formular ausfüllt: Es bleibt der Vorteil des ready2plugin Stromwächters bestehen, dass der Elektriker keine technischen Änderungen vorzunehmen hat.
Durch Studien der HTW Berlin wurde aufgezeigt, dass 45 bis 89 Prozent der Nutzenden die Steckersolargeräte nicht anmelden. Mit dem ready2plugin Stromwächter werden Nichtanmeldungen risikofreier, weil zentrale rechtliche Problematiken wie Zählerrücklauf und elektrische Sicherheit technisch gelöst werden.
Was kann passieren, wenn ich mein steckbares Solargerät nicht bei meinem Netzbetreiber anmelde?
Falls der Netzbetreiber dein Solargerät bemerkt, könntest du Post von ihm erhalten. Die Anmeldung kann dann nachgeholt werden.
Wenn du als Anschlussnehmer oder -nutzer den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweist, hat der Netzbetreiber keine Handhabe, gegen das Solargerät vorzugehen.
Batteriespeicher
Warum müssen/sollten Energiespeicher im Innenraum aufgestellt werden?
Für alle LiFePo4 Energiespeicher gilt:
Die Geräte dürfen nicht in der prallen Sonne stehen und sollten idealerweise im Innenbereich verbaut werden, da sich stark schwankende Temperaturen negativ auf die Lebensdauer dieser Speicher auswirken.
Energiespeicher mit Schutzart IP65 können zwar auch außen aufgestellt werden, allerdings arbeiten diese Geräte nur bei Umgebungstemperaturen zwischen 0~+45 °C (Laden) beziehungsweise -10~+45 °C (Entladen).
Zudem ist der Energiespeicher die teuerste Komponente im System, also sollte auch Diebstahlschutz beim Aufstellort berücksichtigt werden.
Werden beim ready2use Hybrid-Kit die kompletten 4100 Watt über die Steckdose eingespeist - oder wird ein Teil direkt in den Speicher geladen?
Es werden maximal 2000 Watt in das Stromnetz eingespeist. Wenn die Solarmodule mehr liefern, wird zunächst der Speicher geladen.
Wie funktioniert die Notstromversorgung durch den Solarspeicher?
Das System hat eine Notstrom-Steckdose, die ein Inselsystem aufbaut. Bei Netzstromausfall musst du die Verbraucher, die weiterlaufen sollen, an die Notstrom-Steckdose anschließen.
Wie wird gesteuert, dass der Speicher nur mit selbsterzeugtem Strom lädt und dass er Strom abgibt, wenn der Verbrauch höher ist als das, was aktuell vom Solarmodul kommt?
Wenn du Speicher benutzt, die auf unserer Kompatibilitätsliste stehen und zu unserem ready2plugin Stromwächter passen, achtet unsere Sicherheitssoftware genau auf dieses Verhalten: Der Akku wird ausschließlich mit eigenproduziertem Strom geladen und gibt nur dann Strom ab, wenn der Verbrauch höher ist, als die Solaranlage gerade erzeugt. Generell wird der Akku vom Batteriewechselrichter ge- und entladen. Der Wechselrichter wiederum wird vom ready2plugin Stromwächter gesteuert. Dieser erhält die Informationen zum Energiebedarf vom SmartHome-System oder vom Shelly 3EM Stromsensor. Wenn Netzeinspeisung der Solaranlage gemeldet wird, wird der Speicher geladen. Wird Netzbezug gemeldet, wird der Speicher entladen.
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